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Große Kriminalfälle







Dass unsere Straßen beleuchtet sind, verdanken wir ursprünglich Raubmördern, Dieben und anderen lichtscheuen Elementen, die nachts durch Wien zogen und arglose Passanten überfielen.
Als die Behörden erkannten, dass beleuchtete Gehwege die Kriminalität vermindern, stellte man in der Dortheergasse probeweise 17 ölbetriebene Kandelaber auf.
Da die Überfälle zurück gingen, wurden ab 1688 innerhalb der Stadtmauern rund zweitausend solcher Leuchten platziert.
Keiner hätte es gewagt, eine davon zu stehlen oder zu beschädigen, war doch mittels kaiserlichem Erlass die Drohung ergangen:
"Wer die auf vielen Orten aufgerichteten Laternen in boshafter Weise destruierte, sei er auch wer er wolle, dem werde die rechte Hand abgehackt."
Ab 1841 wurden die Innere Stadt und die Hauptsraßen der Vorstädte mit Gasbeleuchtung versorgt.

Während in der Antike durch das Römische Recht eine relativ fortschrittliche Gerichtsbarkeit gewährleistet war, ließen die Babenberger oft durch "Gottesurteile" entscheiden, ob ein Mensch schuldig zu sprechen wäre oder nicht.
So musste der Verdächtige aus einem Kessel, in dem sich siedend heißes Wasser befand, mit der bloßen Hand einen Gegenstand heraus holen.
Der Rechtsspruch erging dann je nach Zustand der Brandwunden.
Bei der "Eisenprobe" musste der Angeklagte über glühende Metallstücke laufen.
Blieb er unverletzt, war seine Unschuld erwiesen.
Bei der "Wasserprobe" legte man den Delinquenten mit gebundenen Händen ins Wasser.
Wenn er ertrank, war er schuldig.

Zur Mitte des 14. Jahrhundert wurde in Wien eine "Bürgerwehr", später "Polizey" genannt, gegründet.
Sie setzte sich aus einer Anzahl von Handwerksmeistern und - Gesellen zusammen, und war dem Stadtrichter bei der Festnahme "strafmäßiger Verbrecher" behilflich.
Bald gab es eine hauptberuflich amtierende Tag - und Nachtwache, und unter Maria Theresia erhielt jedes Stadtviertel einen Kommissar, dem "Gassenkommissare" und "Hausnachseher" unterstellt waren.

Kaiser Josef bemühte sich um ein menschenwürdiges Rechtssystem.
Als man ihm zutrug, dass sich in der Festung Spielberg in Brünn das inhumanste Gefängnis der Monarchie befände, wollte er sich ein Bild von den Zuständen machen.
Die Insassen vegetierten in acht Grad kalten Zellen, in denen sich Wasserlachen stauten, und ein bestialischer Modergeruch verbreitete.
Die lebenslange Haft dauerte hier im Schnitt nur ein halbes Jahr, danach verfielen die Gefangenen in den Wahnsinn oder sie starben.

Der Kaiser fuhr nach Brünn und meldete sich beim verblüfften Festungskommandanten Herter, dem er den Befehl erteilte:
"Schließen Sie mich ein und holen Sie mich nach einer Stunde wieder raus!".
"Aber Majestät können doch nicht...."
"Nach einer Stunde, keine Minute früher!"
Die Tür fiel ins Schloss und wurde nach sechzig Minuten wieder geöffnet.
Der Kaiser trat aus der Zelle, blass, hustend, mit feuchter Uniform.
Er versammelte das Offizierskorps um sich, und entschied:
"Ich war der letzte Mensch in diesen Räumen."
Der Kerker im Tiefgeschoss wurde noch am selben Tag für immer geschlossen.

Josef II. fand auch eine neue Form, Kriminelle in das Arbeitsleben zu integrieren.
Auf dem Weg in das von ihm bewohnte Augartenpalais war ihm aufgefallen, dass die Jägerzeile (die heutige Praterstaße) an ihrem Ende in ein schmutziges Rinnsal, den Fugenbach, überging.
Der Kaiser befahl die Sanierung:
"Da der Fugenbach stinkt, und für die in der Jägerzeile Wohnenden höchst ungesund sein muss, ist er ehestens zuzuschütten.
Dazu sollen die im Zuchthaus müßig einsitzenden stärksten Männer mit Nutzen verwendet werden."

Im Herbst 1808 betrat ein junger Mann das Vernehmungzimmer der Kriminalabteilung der Stadt Wien und erklärte den anwesenden Beamten:
"Mein Name ist Grillparzer, ich hab einen Handwerksburschen im Wald erschlagen."
Der des Mordes Verdächtigte wurde fest genommen und ins Gefangenenhaus gebracht.

Bei besagtem Herrn Grillparzer handelte sich natürlich nicht um Österreichs Nationaldichter.
Sondern um dessen Bruder Karl, der bereits mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, zum ersten Mal, als er aus der kaiserlichen Armee desertierte, und nur durch große Mühen seines Bruders - der eben seine ersten schriftstellerischen Gehversuche unternahm - gerettet werden konnte.
Karl setzte sich nach Frankreich ab, und kehrte nach fünf Jahren heim, um hier neuerlich von Franz unterstützt und aus manch misslicher Lage gerettet zu werden.
Bald als Geldbote in Großgmain bei Salzburg angestellt, fehlten eines Tages aus der Amtskasse 41 Gulden.
Wieder war es Sache seines dichtenden Bruders, dem um ein Jahr Jüngeren zu helfen, und durch die Hinterlegung einer Kaution den Schaden wieder gut zu machen.

Karl Grillparzer versteckte sich nach diesem Vorfall eine Zeit lang in Wien, wo es zu dem oben geschilderten "Mordgeständnis" bei der Polizei kam.
Der Fall konnte nie geklärt werden - schon weil man an dem von Karl angegebenen "Tatort" keine Leiche fand.
Franz Grillparzer musste einmal mehr für seinen Bruder gerade stehen, diesmal mit einer Eingabe an das Kriminalgericht Wien, in der er erklärte, dass Karl "den Mord, dessen er sich anklagte, nicht begangen" hätte.
Grillparzer gab an, dass sein Bruder als Kind eine Gehirnerschütterung erlitten hätte.
Er wurde frei gelassen, heiratete und hatte mehrere Kinder, die ebenfalls von seinem berühmten Bruder unterstützt wurden.
Es gibt Vermutungen, dass Karls "Geständnis" ein Selbstmordversuch war.
Hätte man ihm den Mord geglaubt, wäre er mit großer Wahrscheinlichkeit zum Tode verurteilt worden.

In der Zeit des Vormärz war der wegen seiner brutalen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung gefürchtete Graf Josef Sedlitzky Polizeipräsident von Wien, dessen Name bis heute ein Synonym für Unterdrückung ist.
Jede Art der Auflehnung, ja der Diskussion konnte lebensgefährlich sein, und es gab nur einen, der den Mut hatte, den mitleidlosen Mann ins Lächerliche zu ziehen, den Wiener Dichter Ignaz Castelli, der seine Hunde Sedl und Nitzky nannte.
Wann immer er bei einem Spaziergang Polizeiorganen begegnete, rief er ihnen laut und deutlich und in dieser Reihenfolge zu: "Sedl! Nitzky!"
Dagegen waren die strengen Ordnungshüter machtlos.

In die Amtszeit des Polizeipräsidenten Sedlitzky fiel ein Kriminalfall, dessen Bearbeitung sehr delikat war, spielte er doch in den allerhöchsten Kreisen.
Man schrieb den 6. Juli 1822, als Fürst Alois Kaunitz in seinem Palais in der Dortheergasse festgenommen wurde.
Vor Gericht stellte sich heraus, dass der Enkel des einstigen Staatskanzlers Wenzel Kaunitz, nicht weniger als zweihundert unmündige Mädchen missbraucht und geschändet hatte.

Im Theater an der Wien gab es ein Kinderballett, das in jenen Tagen von abartig veranlagten Herren aufgesucht wurde, allen voran:
Alois Kaunitz, einst österreichischer Botschafter am Hof des Papstes, ehe er 1819 als "untragbar" vom Dienst suspendiert und in die Heimat rückbeordert wurde.
Hier begannen die Ballettbesuche des dreifachen Familienvaters im Theater an der Wien.

Der Prozess gegen den Fürsten Kaunitz wurde lange hinausgeschoben, da es im höchsten Staatsinteresse war, Mitglieder des Hochadels zu schonen.
Als aber die krankhafte Leidenschaft des 49-jährigen in Wien die Runde machte, erwies sich das Einschreiten der Behörde als unumgänglich.
Kaunitz war meist an die Mütter und Väter der elf - bis vierzehnjährigen Kinder herangetreten, um mit ihnen einen regelrechten Vertrag abzuschließen, in dem er sich verpflichtete "für die Jungefernschaft Ihrer Tochter" eine bestimmte Summe zu zahlen.
Die Armut im biedermeierlichen Wien war so groß, dass dieses schmutzige Geschäft mit dem Wissen der Eltern blühen konnte.

Auch später berühmt gewordene Namen finden sich in den Listen der Opfer.
Zwar soll Kaunitz die Tänzerin Fanny Elßler, damals elfjährige Elevin am Kärntnertortheater, "nur geküsst" haben, ihre 14-jährige Schwester Therese wurde von ihm jedoch "fleischlich gebraucht".
Auch mit den Eltern der elfjährigen Louise Gleich - der späteren Frau Ferdinand Raimunds - hatte Kaunitz eine Vereinbarung getroffen, die jedoch nicht wirksam wurde, da sich die Mutter in letzter Minute weigerte, ihre Tochter zu Erfüllung des "Vertrages" frei zu geben.

Der Kaunitz-Prozess wurde zur Farce.
Der Fürst gab an, die Mädchen "vor dem 14. Lebensjahr berührt, aber nicht gebraucht" zu haben.
Dies wurde trotz gegenteiliger Aussage sämtlicher Betroffenen vor Gericht akzeptiert, weil die Stellungnahme eines Aristokraten mehr zählte als die der einfachen Kinder.

Schließlich wurde die Untersuchung aus Mangel an Beweisen, "unter der Bedingung, dass Kaunitz die Stadt Wien auf schnellstem Wege verlasse", ad acta gelegt.
Er begab sich auf sein Landgut bei Brünn, um dort sein Unwesen fort zu führen, wie in einem örtlichen Polizeibericht aus dem Jahre 1823 zu entnehmen ist.
"Eine im kaunitzschen Dienst gestandene, frühere Magd ist in Untersuchung, da sie dem Fürsten Mädchen, die Jungfrauen sein mussten, zugeführt hatte....."
Alois Kaunitz hingegen starb 1848 im Alter von 75 Jahren in Paris als unbescholtener Mann.

FORTSETZUNG FOLGT

Kommentare

  1. Liebe Ilse!
    Es ist hoch interessant, wie sich alles verändert hat.
    Lieben Gruß
    Poldi

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